BRANDORA – Hinweise zu Videoproduktionen
Stand: 27.06.2026 | Version 1.0
1. Grundsatz
Die Videoformate von BRANDORA werden grundsätzlich redaktionell und unabhängig produziert. Unser Anspruch ist es, Inhalte zu schaffen, die informieren, Orientierung geben und einen Mehrwert für die Branchen der Spielwaren-, Licensing- und Family-Entertainment-Welt bieten.
Darüber hinaus produziert BRANDORA auch Unternehmens- und Produktvideos im Auftrag von Kunden. Um dabei größtmögliche Transparenz gegenüber unseren Zuschauern und Auftraggebern zu gewährleisten, unterscheiden wir zwischen einer redaktionellen Umsetzung und einer klassischen werblichen Videoproduktion.
Unser Ziel ist es, in beiden Fällen hochwertige Inhalte zu produzieren und gleichzeitig jederzeit klar erkennbar zu machen, in welchem Rahmen ein Video entstanden ist.
2. Kennzeichnung von Videoinhalten
BRANDORA veröffentlicht bezahlte Videoproduktionen transparent und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den Richtlinien der jeweiligen Plattform.
Je nach Veröffentlichungsplattform umfasst dies insbesondere:
- den Hinweis „Anzeige“ oder „Werbung“ in der Beschreibung,
- die Nutzung der Plattformfunktion „Bezahlte Promotion“, sofern vorgesehen (z. B. auf YouTube),
- sowie eine entsprechende Kennzeichnung innerhalb des Videos, sofern dies für die gewählte Umsetzungsform vorgesehen ist.
3. Redaktionelles Unternehmensvideo
Bei dieser Umsetzungsform entsteht das Video im Auftrag des Kunden, wird jedoch redaktionell durch BRANDORA umgesetzt.
Das bedeutet:
- BRANDORA entwickelt Aufbau, Dramaturgie und Erzählweise eigenständig.
- Aussagen und Inhalte werden journalistisch aufbereitet.
- Sachliche Korrekturen und fachliche Freigaben durch den Auftraggeber sind selbstverständlich möglich.
- Die redaktionelle Gestaltung bleibt unabhängig.
Die Kennzeichnung erfolgt beispielsweise mit:
Anzeige – Dieses Video entstand im Auftrag von [Unternehmen]. Die redaktionelle Umsetzung erfolgte unabhängig durch die BRANDORA-Redaktion.
4. Werbliche Videoproduktion
Alternativ erstellt BRANDORA klassische Werbevideos nach den Vorgaben des Auftraggebers.
Dabei bestimmt der Auftraggeber insbesondere:
- Inhalte,
- Aussagen,
- Aufbau,
- Gestaltung,
- sowie die finale Freigabe.
Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend als Werbeproduktion, beispielsweise:
Werbung – Dieses Video entstand im Auftrag von [Unternehmen].
5. Veröffentlichung durch BRANDORA
Veröffentlicht BRANDORA ein Video auf eigenen Kanälen (z. B. YouTube, LinkedIn oder weiteren Plattformen), erfolgt die Kennzeichnung entsprechend der gewählten Umsetzungsform sowie den Vorgaben der jeweiligen Plattform.
6. Veröffentlichung durch den Auftraggeber
Erhält der Auftraggeber das Video zur Veröffentlichung über eigene Kanäle, liegt die Verantwortung für die rechtskonforme Veröffentlichung sowie die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Informationspflichten beim Auftraggeber.
7. Transparenz und Glaubwürdigkeit
Die Glaubwürdigkeit unserer redaktionellen Inhalte ist ein wesentlicher Bestandteil der Marke BRANDORA.
Aus diesem Grund verwendet BRANDORA den Hinweis „redaktionell unabhängig“ ausschließlich dann, wenn die redaktionelle Gestaltung tatsächlich unabhängig erfolgt ist und der Auftraggeber keinen bestimmenden Einfluss auf Inhalt, Bewertung oder Darstellung genommen hat.
8. Geltung
Diese Hinweise gelten für alle Videoproduktionen von BRANDORA, sofern im Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt wurde.